Nach nur vier Wochen Wahlpause steht bereits die nächste Landtagswahl, am Sonntag wird über die Zusammensetzung der Hamburger Bürgerschaft abgestimmt. Pünktlich zum Wahltermin erhält auch die zuletzt ein wenig abgekühlte Diskussion über die Regierungsbildung in Hessen neues Feuer: durch die Rede vom „Wortbruch“ der SPD hinsichtlich der Möglichkeit einer durch die Linkspartei tolerierte rot-grüne Minderheitsregierung.
Darum geht es hier jedoch nicht, und auch nicht um den im Vergleich zu Hessen (und Niedersachsen) erheblich avancierteren Online-Wahlkampf. Dazu gäbe es zwar schon einiges zu schreiben, etwa über das CDU-Videoportal OLE TV (siehe auch NS-TV), die Podcasts der SPD, sowie natürlich die FDP und ihr vieldiskutiertes Video mit dem Spitzenkandidaten Hinnerk „Gaylord“ Fock (und Sky du Mont).
Leider viel zu wenig Beachtung finden in diesem Trubel nämlich die Bemühungen der Hamburger Innenbehörde zur Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Wahl. Neben den Standard-Infos im traditionellen Gewand der Behördenmitteilungen wurde ein gut sortiertes Themenportal entwickelt, das unter www.24-februar.de zahlreiche Register der digitalen Wählerbildung zieht.
Die umfängliche Begleitung der Wahl im Netz ist vor allem auch deshalb nötig, weil mit der Bürgerschaftswahl ein neues Wahlrecht (Kurzinfo, Langfassung) zum Einsatz kommt, das etwas komplexer gestrickt ist und den Wählerinnen und Wählern nicht nur zwei, sondern insgesamt sechs Stimmen zur Verfügung stellt (und da neben der Bürgerschaft auch noch die Bezirksversammlungen gewählt werden, sind es effektiv sogar doppelt so viele Stimmen).
Das hat überhaupt nichts mit einer Schikanierung der Wähler zu tun (Das deutsche Wahlrecht ist so furchtbar kompliziert!), sondern dient aus politikwissenschaftlicher Perspektive der Personalisierung des Wählervotums und sorgt für eine Steigerung der Einflussnahme auf die Zusammensetzung der Bürgerschaft. Eine der sechs Stimmen ist und bleibt die klassische Listenstimme, mit der über die Mandatsverteilung in der Bürgerschaft entschieden wird. Statt einer weiteren Einzelstimme für eine/n Wahlkreiskandidatin/-en (wie etwa bei der Bundestagswahl) stehen nun aber gleich fünf zur Verfügung, die entweder gehäuft für die Nummer Eins-Option oder aber verteilt für verschiedene Wahlvorschläge verteilt werden können. Durch diese Öffnung des Listenvorschlags ist damit ein sowohl die Bevorzugung (oder die Benachteiligung) einzelner Personen oder Parteien, als auch ein „Streuen“ der Stimmen auf mehrere Bewerber unterschiedlicher Parteien möglich.
Durch die neuen Optionen zur Stimmabgabe steigen nun auch die Möglichkeiten für ein strategisches Wählervotum – äußerst hilfreiche Hinweise zur Stimmabgabe liefert der Leitfaden zur optimalen Stimmabgabe auf der vorzüglichen Website wahlrecht.de.
Doch zurück zur digitalen Wählerbildung.
Das Info-Portal 24-februar.de hält neben den Basisinformationen zum Wahlverfahren auch einige praxisorientierte Handreichungen bereit. Während die Schritt-für-Schritt-Anleitung als PDF-Blättersammlung noch recht konservativ daherkommt, ist der interaktive Stimmzettel schon ein wesentlich netzaffineres Angebot.
Mit der grafisch zwar nicht umwerfenden, formal und inhaltlich aber doch soliden Simulation können interessierte Bürgerinnen und Bürger probeweise ihre Stimmvergabe durchführen und dabei auch verschiedene Stimmenverteilungen testen. Dabei gibt es auch ein umgehendes Feedback zur Gültigkeit bzw. Ungültigkeit der Wahl – sind zuviele Kreuze gesetzt, erscheint ein Warnsignal.
Interessanter Weise liefern die Hamburger Wahlbehörden damit ein Tool, das gerade in Hessen dringend nötig gewesen wäre – und zwar nicht wegen der Besonderheiten im Wahlrecht, sondern wegen den dort eingesetzten Wahlgeräten. Mit solchen Angeboten zeigt sich eine Form digitaler Wählerbildung, die im Zuge der fort schreitenden Medialisierung von Wahlen künftig zum Standard werden sollte. Im Gegensatz zum populären Wahl-o-Mat (hier die Hamburger Version), der sich auf die inhaltliche Auseinandersetzung mit den Wahlprogrammen konzentriert, wird hier die formale Dimension des Wählens als politischer Prozess betont.
Und damit zur finalen Pointe in der kleinen Geschichte zur Modernisierung der Bürgerschaftswahl: dem digitalen Wahlstift.
Schlagwörter: Hamburg, Landtagswahl, Wahlgeräte, Wahlstift, Wählerbildung, Wählerinformation
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