Am Dienstag (24. November) nehme ich im Düsseldorfer Landtag an einer Anhörung zur Novelle des WDR-Gesetzes teil – eingeladen hat der Medienausschuss, ab 13.30 Uhr ist ein Livestream zur Veranstaltung geplant. Thematisch passt das ganz gut, denn am Mittwoch nehme ich außerdem an der #DigiKon15 teil, so lautet der Kurztitel zur Tagung Die digitale Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung.
In beiden Fällen werde ich meine Anmerkungen zu den Herausforderungen der Digitalisierung für öffentlich-rechtliche Medienanbieter vorstellen. Dabei steht für mich weniger die Entwicklung neuer digitaler Formate im Vordergrund (das können andere viel besser), mein Fokus liegt stattdessen auf den veränderten Publikumskonstellationen, die sich in den letzten zwei Jahrzehnten durch die Entstehung digitaler Öffentlichkeiten ergeben haben. Mediennutzung ist inzwischen stets auch Medienproduktion – diesen Prozess haben öffentlich-rechtliche Anbieter noch nicht ausreichend nachvollzogen und darauf reagiert (kommerziellen Anbietern geht es allerdings ähnlich).
Zu selten wird bei all den Neuerungen im Medienbereich auf die formale Organisation öffentlicher Rundfunkanbieter geachtet – der 2013 vollzogene Wandel von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr zum haushaltsbezogenen Beitrag markiert dabei eine wichtige Zäsur. Die Zuschauer werden zum Stakeholder (Tom Buhrow), und aus dieser veränderten Beziehung resultieren aus meiner Perspektive zahlreiche Optionen (und Pflichten) für den Umgang zwischen Medienanbieter und Publikum. Von einen wirklichen Stakeholder-Dialog kann jedoch noch keine Rede sein.
Im neuen WDR-Gesetz werden diese Aspekte noch kaum thematisiert. Zwar enthält die Problemdefinition zum Gesetzestext einige Hinweise auf die vielfältigen Digitalisierungseffekte, doch schlägt sich das in der formalen Organisationsstruktur kaum nieder – beispielsweise schreibt das Gesetz nicht vor, innerhalb des Rundfunkrats einen Ausschuss für Digitalisierung einzurichten. Dabei nimmt die Diskussion netz- und digitalisierungsbezogener Themen schon jetzt breiten Raum in der Gremienarbeit ein, der Entwicklungsausschuss kann die Fülle der zu diskutierenden Gegenstände nur noch unzureichend erfassen und bearbeiten.
Auch die anvisierte Stärkung partizipativer Elemente ist nur unzureichend entwickelt – zwar wird durch die Ausweitung und Ausdifferenzierung der Gremienmitgliedschaften dafür gesorgt, dass auch neue Vertreter der Zivilgesellschaft im Rundfunkrat vertreten sein können, doch ist die „Abordnung“ in ein Gremium durchaus nicht die einzige Form für eine stärkere Verzahnung von Sendeanstalt und Gesellschaft. (Die Neuregelung der Zusammensetzung des Rundfunkrats in § 15dürfte einer der am stärksten umstrittenen Inhalte des Gesetzesentwurfs sein: zum einen wächst das Gremium auf 58 Mitglieder, zum anderen geben „parzellierte“ Sitze, die innerhalb einer Amtszeit von zwei oder drei Organsiationen ausgefüllt werden, Anlass zur Diskussion).
Der Rundfunkrat ist als Zuschauer- oder besser: Publikumsvertretung demnach besonders gefordert. Der Neuordnung der Kompetenzen mit einer Verschiebung insbesondere ökonomischer Kontrollaufgaben in Richtung Verwaltungsrat könnte dabei Chancen zur Neugestaltung der Gremientätigkeit bieten. Nötig ist das allemal: schon durch die Vergrößerung des Gremiums und einer gesteigerten Binnenpluralität wird vieles auf die konkrete Arbeitsorganisation ankommen – gelingt es nicht, funktionierende Regeln und Routinen zu etablieren, wird die höhere Input-Legitimität wieder aufgehoben. Ein besserer Output ist allein durch „gerechtere“ Zugangsregeln nicht gesichert, eine sinnvolle Differenzierung der Arbeit ist daher zwingend notwendig.
Neben der Einrichtung eines ständigen Digitalisierungsausschusses ist auch die Leistungsfähigkeit der Publikumsstelle zu erhöhen. Schon jetzt ist dieses Interface zum Publikum stark gefordert, wie sich vor allem bei der Bearbeitung der wachsenden Zahl von Programmbeschwerden zeigt. Die Tätigkeit neuer „Repräsentationsformen“ wie der Ständigen Publikumsvertretungen oder dem Publikumsrat hat zu einem dauerhaften Zufluss von Anfragen und Beschwerden geführt, die intern eine zusätzliche Beanspruchung von Redaktionen, Justiziariat, Intendanz und Programmausschuss im Rundfunkrat zur Folge hat. Hier könnte die gesetzlich vorgeschriebene Einrichtung von Publikumsräten zur Entlastung beitragen: nach dem Muster der audience councils der BBC könnten an den WDR gekoppelte Publikumsräte für ein regionales, thematisches oder zielgruppenspezifisches Feedback genutzt werden. (Hinweis: Die gerade erschienene Studie Wir sind das Publikum! von Fritz Wolf diskutiert verschiedene Versuche neuer Beteiligungsformen im Rundfunk).
Ein weiteres Instrument, das an einer ähnlichen Problemlage ansetzt, ist die Berufung einer Ombudsperson. Dieses in der deutschen Medienlandschaft kaum verbreitete Instrument dient ebenfalls der Verbesserung der Publikumsbeziehungen: professionelle Journalisten beobachten die Rückmeldungen aus Hörer-, Zuschauer- und Nutzerschaft; sie ordnen, selektieren und kommentieren das Feedback in regelmäßigen Artikeln und Features. Zugleich unterstreicht die Existenz einer Ombudsperson die – im Gesetzesentwurf mehrfach hervorgehobene – Bedeutung von Transparenz: bisher erfolgen Reaktionen auf Kritik und Missstände vor allem intern oder im Rahmen einer nur schwach wahrgenommenen Gremienarbeit, durch die Tätigkeit einer Ombudsperson würden interne Auseinandersetzungen, umstrittene Themen sowie Lernprozesse in der Öffentlichkeit besser sichtbar (vgl. dazu auch den Vorschlag, Glenn Greenwald als CNN-Ombudsman einzusetzen).
Mein Fazit: Im Prozess der Digitalisierung ist die Organisation der Publikumsbeziehungen für die Zukunft öffentlich-rechtlicher Angebote mindestens so wichtig wie die Entwicklung neuer digitaler Formate und die Adressierung jüngerer Zielgruppen, die Medieninhalte immer weniger als klassische, lineare „Sendungen“ wahrnehmen.
Nur wenn es gelingt, im Dialog mit dem Publikum angemessene Kommunikations- und Beteiligungsinstrumente zu entwickeln, zu testen und produktiv zu etablieren, ist die digitale Erneuerung einer öffentlich-rechtlichen Medienversorgung überhaupt möglich.
Schlagwörter: Digitalisierung, Landtag NRW, Medienordnung, Rundfunkrat, WDR-Gesetz
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