Am Dienstag (24. November) nehme ich im Düsseldorfer Landtag an einer Anhörung zur Novelle des WDR-Gesetzes teil – eingeladen hat der Medienausschuss, ab 13.30 Uhr ist ein Livestream zur Veranstaltung geplant. Thematisch passt das ganz gut, denn am Mittwoch nehme ich außerdem an der #DigiKon15 teil, so lautet der Kurztitel zur Tagung Die digitale Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung.
In beiden Fällen werde ich meine Anmerkungen zu den Herausforderungen der Digitalisierung für öffentlich-rechtliche Medienanbieter vorstellen. Dabei steht für mich weniger die Entwicklung neuer digitaler Formate im Vordergrund (das können andere viel besser), mein Fokus liegt stattdessen auf den veränderten Publikumskonstellationen, die sich in den letzten zwei Jahrzehnten durch die Entstehung digitaler Öffentlichkeiten ergeben haben. Mediennutzung ist inzwischen stets auch Medienproduktion – diesen Prozess haben öffentlich-rechtliche Anbieter noch nicht ausreichend nachvollzogen und darauf reagiert (kommerziellen Anbietern geht es allerdings ähnlich).
Zu selten wird bei all den Neuerungen im Medienbereich auf die formale Organisation öffentlicher Rundfunkanbieter geachtet – der 2013 vollzogene Wandel von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr zum haushaltsbezogenen Beitrag markiert dabei eine wichtige Zäsur. Die Zuschauer werden zum Stakeholder (Tom Buhrow), und aus dieser veränderten Beziehung resultieren aus meiner Perspektive zahlreiche Optionen (und Pflichten) für den Umgang zwischen Medienanbieter und Publikum. Von einen wirklichen Stakeholder-Dialog kann jedoch noch keine Rede sein.