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Wahlgeräte in Hessen zugelassen

Donnerstag, 24. Januar 2008

In seiner Entscheidung vom 23. Januar hat der Staatsgerichtshof des Landes Hessen den Einsatz von elektronischen Wahlgeräten bei der Landtagswahl zugelassen. Damit wurde der Antrag auf eine einstweilige Verfügung vom 6. Januar, die vom Chaos Computer Club unterstützt wurde, abgewiesen. Die Berliner bedauern die Entscheidung sehr, wie der Kommentar von erdgeist zeigt.

In der Begründung des Staatsgerichtshofes heißt es:

Genehmigung und Verwendung von Wahlcomputern sind, wie der Staatsgerichtshof feststellte, wahlorganisatorische Maßnahmen. Solche Maßnahmen können vor der Wahl grundsätzlich nur mit den Rechtsbehelfen angefochten werden, die im Landtagswahlgesetz und in der Landtagswahlordnung dafür vorgesehen sind.

Damit bezieht der Staatsgerichtshof eine verfahrensorientierte Position und verzichtet – richtigerweise – auf eine „absolute“ Stellungnahme zum Einsatz von Wahlgeräten. In das Urteil eingeflossen sind auch die positiven Resultate der Probewahlen, die in den acht Gemeinden durchgeführt worden waren, denn für eine Anfechtung wären konkrete Verdachtsmomente notwendig gewesen:

Eine Ausnahme hätte jedenfalls erfordert, dass später nicht nachweisbare Manipulationen in den Wahlcomputern realistischerweise zu befürchten und Fehlfunktionen der Wahlcomputer bei der bevorstehenden Landtagswahl dadurch zu erwarten sind. Das hat die Antragstellerin nicht substantiiert vorgetragen.

Die Wahlleitungen der betroffenen Städte und Gemeinden können nun aufatmen und die Wahlen wie geplant unter Einsatz der Wahlgeräte durchführen – das ist nicht nur unter organisatorischen, sondern auch aus wahlsystematischer Perspektive beruhigend. Hätte die Klage nämlich Erfolg gehabt, wäre genau jener Fall eingetreten, vor dem insbesondere der Chaos Computer Club stets gewarnt hatte: durch den Zwang zur substanziellen Reorganisation der Wahl nur drei Tage vor dem Wahltag wäre es sehr schwierig geworden, einen reibungslosen Ablauf der Wahl (mit herkömmlichen Urnen, Wahlkabinen, Stimmzetteln und menschlichen Wahlhelfern) zu garantieren. Die Folge wäre eine „Ungleichheit der Wahl“ gewesen, ironischer Weise aufgrund der Abwesenheit von Technologie und nicht wegen ihres Einsatzes.

Ein Rest von Unsicherheit bleibt am Wahltag allerdings bestehen, denn an manchen Orten wird fest mit dem Erscheinen von Wahlgeräte-Gegnern und sogar Störversuchen während des Wahlablaufes gerechnet.

Update 1: Zum gleichen Thema ist gerade ein Interview auf sueddeutsche.de erschienen, das – sagen wir mal – kontrovers aufgenommen wird. Es ist tatsächlich sehr plakativ und polarisiert ausgefallen, an einigen Stellen fehlen auch ein paar argumentative Zwischenschritte, aber der Kampf um die Leserschaft wird online offenbar mit harten Bandagen geführt… ;-)

Update 2: Ebenfalls mit Blick auf die Entscheidung des Staatsgerichtshof äußert sich Christopher Harth auf politik-digital.de zum Thema. Hier wurde dem nicht ganz unkomplizierten Sachverhalt deutlich mehr Raum zugestanden, dementsprechend moderater wirkt die Darstellung.

Wahlmaschinen vs. Wahlhelfer

Donnerstag, 10. Januar 2008

Neulich an der digitalen Wahlurne -Impressionen von der obligatorischen Probewahl mit elektronischen Wahlgeräten vor der Landtagswahl in Hessen.

Abstimmen am elektronischen Wahlgerät

Unter großem Medieninteresse (u.a. FAZ, HR, ZDF) kam es u.a. in Langen zum Clash der Auszählverfahren – so mancher Beobachter konnte sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier weniger die Funktionsfähigkeit der Maschinen als die Belastbarkeit der Wahlhelfer getestet wurde.

Bestätigung der Stimmabgabe

SteuerungselementAuszählung des Wahlgerätes

Sortierung der StimmzettelAuszählung der Wahlzettel

Ein ausführlicher Bericht folgt in einem eigenen Posting sowie in einem Beitrag für Telepolis Online. Vorab aber schon einige Bilder – digital fotografiert (aber garantiert unmanipuliert) von Christian Marx.