Ein anderer 11. September

Das lange erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts im „Gebührenstreit“ ist da. Am 11. September verkündete der Erste Senat, dass der Klage von ARD, ZDF und Deutschlandradio stattgegeben wird (die vollständige Entscheidung). Wie nicht anders zu erwarten, rauscht seitdem der Blätterwald.

Die FAZ produziert Kommentare in Serie (Reinhard Müller gleich zwei Mal auf Seite 1 (12.9., 14.9., Marcus Theurer im Wirtschaftsteil am 12.9.) , auf der Medienseite weicht Michael Hanfeld (11.9.) umherfliegenden Sektkorken aus (Intendanten in Champagnerlaune) und hält mit seiner Einschätzung der Lage nicht hinter dem Berg („als lebten die Verfassungsrichter in einer Zeitschleife“).

Die FR nimmt das Urteil zwar leicht beunruhigt zur Kenntnis, doch überwiegt hier eher der interessierte Blick nach vorn, etwa im Überblicksbeitrag „Ohne Geldsorgen ins digitale Zeitalter“ oder im beigestellten Interview mit Uwe Kammann, Direktor des Grimme-Instituts und Co-Autor der Studie „Zur Qualitätsdiskussion öffentlich-rechtlicher Fernsehprogramme“).

Auch in München ist die Empörung groß, Kurt Kister skizziert in seinem Text für die SZ ein wahres Schreckensregime des „Örrf“ – ein Zufall, dass sich diese spöttische Abkürzung des öffentlich-rechtlichen Fernsehehns lautmalerische Anleihen bei der „RAF“ nimmt? Wohl kaum, spricht Kister doch auch von den „Örrf-Gefangenen“. Sind wir schon im deutschen Medien-Herbst? Doch es gibt im Blatt auch positivere Einschätzungen, vor allem der Kommentar von Heribert Prantl zum „Nährwert des Fernsehens“ schlägt andere Töne an:“Das Gericht, und das ist der eigentliche Wert des Urteils, hat die Entscheidung über die Gebühren zum Anlass genommen für eine juristische und politische Hymne auf die Rundfunkfreiheit und die demokratische Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Sender. Es warnt davor, die Sender politisch kontrollieren zu wollen und die Rundfunkgebühren-Gesetze dabei als Tatzenstock zu benutzen, mit dem man den Intendanten auf die Finger schlägt.“

Während die taz in der Begleitberichterstattung und Kommentierung des Urteils eher blass bleibt, berichtet sie jedoch ausführlich von der ARD-Hauptversammlung und den dort präsentierten Überlegungen zur so genannten „Digital-Strategie“, deren Verwirklichung und Ausbau nach Meinung der Verantwortlichen nun nicht mehr viel im Wege steht (vgl. dazu auch die Einschätzung der ZEIT).

Auch im Netz ist das Urteil ein Thema, allerdings fast nur in den Online-Ablegern der Printmedien (Hallo Medien-Blogger, wo seid Ihr?). Gewohnt informiert erläutert Robin Meyer-Lucht (Sieg für den Staatsfunk) die komplexe Gemengelage, hält das Verfassungsgerichtsurteil für ein Echo aus der Vergangenheit und beklagt das zunehmend selbstherrliche Gebahren der regionalen Rundfunkfürsten. PikanterLustigerweise erscheint der Text im Angebot von Spiegel Online, das der Autor gerade mal zwei Wochen zuvor im SZ-Magazin einer kritischen Sichtung unterzogen hatte.

Nun fehlen noch die Akteure selbst: Klar, dass die öffentlich-rechtlichen Sender das Urteil begrüßen war zu erwarten, doch der Tonfall in dem der ARD-Vorsitzende Fritz Raff den Verfassungsrichtern auf die Schulter klopft, stützt schürt die Arroganz-These: „Karlsruhe hat Weitsicht bewiesen“ lautet die gönnerhafte Überschrift der Pressemitteilung zum Gebührenurteil. Ähnlich klingt zum gleichen Thema die Meldung des ZDF.

Überraschend zurückhaltend äußert sich dagegen der vermeintliche Hauptgegner der öffentlich-rechtlichen Sender, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Erwartungsgemäß not amused ist man dagegen bei cdu-basis.de – die Mitgliedervereinigung kritisiert die Entscheidung scharf und verweist auf das bereits im August vorgestellte Reformmodell, das u.a. einen „bürgerlichen Kontrollrat“ vorgesehen hatte. Dadurch sollten partizipative Elemente in die Medienordnung eingeführt und eine Alternative zur Finanzkontrolle durch die KEF etabliert werden.

Auf das schnelle Feedback sollte eine präzisere Lektüre des Karlsruher Urteils erfolgen, die einer etwas weiter gehenden Kommentierung wohl vorausgehen sollte. Als Kostprobe nur ein kleiner Auszug (BVerfG, 1 BvR 2270/05 vom 11.9.2007, 116)

a) Anlass der gesetzlichen Ausgestaltung der Rundfunkordnung ist die herausgehobene Bedeutung, die dem Rundfunk unter den Medien wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt (vgl.BVerfGE 31, 314 <325>; 90, 60 <87>; 97, 228 <256>; 103, 44 <74>; 114, 371 <387> ; vgl. auch EGMR, Urteil vom 5. November 2002 – Beschwerde-Nr. 38743/97 – Demuth gegen Schweiz, EuGRZ 2003, S. 488 <491>, § 43; Urteil vom 10. Juli 2003 – Beschwerde-Nr. 44179/98 – Murphy gegen Irland, § 69; stRspr). Seine Breitenwirkung zeigt sich in der Reichweite und der Möglichkeit der Beeinflussung großer Bevölkerungsteile. So prägen die audiovisuellen Massenmedien seit langem bei den meisten Bürgern große Zeiteinheiten des Tagesablaufs (zur Dauer des Fernsehkonsums vgl. Zubayr/Gerhard, MP 2007, S. 187 <188>). Die Aktualität des Hör- und Fernsehfunks folgt daraus, dass Inhalte schnell, sogar zeitgleich, an die Rezipienten übertragen werden können. Die besondere Suggestivkraft des Mediums ergibt sich insbesondere aus der Möglichkeit, die Kommunikationsformen Text und Ton sowie beim Fernsehfunk zusätzlich bewegte Bilder miteinander zu kombinieren und der programmlichen Information dadurch insbesondere den Anschein hoher Authentizität zu verleihen (vgl. dazu BVerfGE 97, 228 <256> ). Diese Wirkungsmöglichkeiten gewinnen zusätzliches Gewicht dadurch, dass die neuen Technologien eine Vergrößerung und Ausdifferenzierung des Angebots und der Verbreitungsformen und -wege gebracht sowie neuartige programmbezogene Dienstleistungen ermöglicht haben.

Ich geh´ dann schon mal zum Drucker und fülle das Papier nach…

Updates: Der lesenswerte Telemedicus aus Münster hat eine recht ausführliche Synopse zum Urteil vorgelegt (vgl. Kommentar) // turi2.de hält eine kleine Zusammenfassung mit frühen Reaktionen bereit.

3 Antworten to “Ein anderer 11. September”

  1. someone Says:

    Hier sind die Medien-Blogger: http://www.telemedicus.info/article/400-Rundfunkgebuehrenklage-Das-Urteil-im-Volltext.html

  2. HPL Says:

    Eine erste Diskussion zwischen Vertretern beider Seiten gab es beim 3. Österreichischen (!) Rundfunkforum am 13. und 14. September in Wien: ARD-Generalsekretärin Wiedemann traf dabei auf Prof. Degenhart.
    Wiedemann fand, dass das Urteil weit über die Erwartungen der ARD hinausgegangen sei; Degenhart kritisierte ua. die „idealisierend rückwärtsgewandte Sicht des Bundesverfassnugsgerichts“. Als kritischen Punkt sahe beide die Frage der vereinbarkeit von deutscher verfassungsrechtlicher Sicht und der Beihilfenentscheidung der Europäischen Kommission.
    Ein erstes posting dazu siehe hier: http://lehofer.at/blog/2007/09/glnzender-pyrrhussieg-das-deutsche.html

  3. lothar schulz Says:

    Frohe Weihnachten

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